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Kohlenmonoxid: die Gefahr kennen, den Melder richtig nutzen

Kohlenmonoxid sieht und riecht man nicht. Welche Geräte es erzeugen können, wo ein CO-Melder hingehört und was bei Alarm zu tun ist. Nach BBK und BfR.

Von Tom Calder · Aktualisiert am 2. November 2026 · Nach dem BBK-Ratgeber (Stand 11/2025), der BBK-Seite zum Stromausfall und den Hinweisen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Kohlenmonoxid

Das Wichtigste
  • Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses Gas. Man kann es nicht sehen, riechen, schmecken oder hören.
  • Es entsteht bei unvollständiger Verbrennung und kann sich in Räumen anreichern, etwa bei defekten Ofenabzügen oder Gasgeräten oder beim Grillen mit Holzkohle.
  • Holzkohle- und Gasgrills, Heizpilze oder Notstromaggregate sollten Sie nach dem BfR nicht in Innenräumen benutzen, auch nicht in der Garage.
  • Ein Rauchmelder warnt nicht vor Kohlenmonoxid. Wer Geräte wie eine Gastherme, einen Kamin oder Ofen besitzt, sollte nach dem BfR einen batteriebetriebenen Kohlenmonoxid-Melder installieren.
  • Bei Alarm bringen Sie sofort alle Personen aus dem Haus und rufen die Feuerwehr unter 112. Notruf: 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).

Was Kohlenmonoxid gefährlich macht

Kohlenmonoxid entsteht nach dem BfR bei der unvollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Stoffe. In Räumen kann es sich in der Luft anreichern, zum Beispiel wenn Ofenabzüge oder gasbetriebene Geräte defekt sind oder mit Holzkohle gegrillt wird. Wird es eingeatmet, sind schwere gesundheitliche Folgen bis hin zum Tod möglich.

Das Gas ist farb- und geruchlos. Man kann es nicht sehen, riechen, schmecken oder hören. Erste Anzeichen einer Vergiftung sind nach dem BfR Übelkeit, Schwindel oder Kopfschmerzen. Erst spät kommen Herzrasen, Bewusstseinsstörungen und Muskelschwäche hinzu. Diese Beschwerden hindern Betroffene daran, den Raum zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen.

Welche Geräte Kohlenmonoxid erzeugen können

Das BfR spricht von „Risikogeräten“: Geräten, die bei Defekt oder unsachgemäßer Handhabung die Kohlenmonoxid-Konzentration in der Luft erhöhen. In seiner Befragung nennt es Gasthermen und andere mit Gas betriebene Geräte, Kamine, Heiz- und Kachelöfen, Holzkohlegrills, Shishas und Holzpelletheizungen. 74 Prozent der Befragten besaßen mindestens ein solches Gerät.

Unser Rat: Auf diese Geräte müssen Sie nicht verzichten. Entscheidend ist, dass sie gewartet werden und nur dort laufen, wo sie hingehören. Was das heißt, steht in der Checkliste des BfR.

Die Checkliste des BfR

Zum Schutz vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen nennt das BfR:

  • Holzkohle- und Gasgrills, Heizpilze oder Notstromaggregate nicht in Innenräumen benutzen, auch nicht in der Garage.
  • In Garagen keine Automotoren laufen lassen.
  • Kamine, Heiz- oder Kachelöfen sowie Gasthermen, Durchlauferhitzer oder andere mit Gas betriebene Geräte jährlich inspizieren und sachgemäß installieren und in Betrieb nehmen lassen.
  • Shishas in Innenräumen nur bei ausreichender Belüftung rauchen.
  • Holzpellets so lagern, dass die Gase nicht in Räume entweichen können, in denen sich Menschen aufhalten, und Lagerräume regelmäßig belüften.

Bei Stromausfall: nur zugelassene Geräte

Wer bei Strom- oder Heizungsausfall Ersatzgeräte nutzt, sollte nach dem BBK innen nur Geräte nehmen, die für Innenräume zugelassen sind. Sie sind mit speziellen Sicherungsmechanismen versehen. Achtung auch bei offenem Feuer in Innenräumen: Wenn zu wenig Sauerstoff in der Atemluft ist, kann bei der Verbrennung Kohlenmonoxid entstehen. Eine Kohlenmonoxidvergiftung ist lebensgefährlich.

Camping-Kocher mit Gaskartusche sowie Gas- oder Holzkohle-Grills sollten Sie nach dem BBK nur im Freien nutzen. Zum Holzkohlegrill schreibt das BfR: Geöffnete Fenster oder Türen bieten keine Sicherheit. Selbst die Nutzung der Restwärme im Innenraum nach dem Grillen kann lebensgefährliche Vergiftungen verursachen.

Bei gasbetriebenen Heizquellen achten Sie nach dem BBK unbedingt darauf, dass das Gerät Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel eine Sauerstoffmangel- und Zündsicherung hat. Mehr dazu in unseren Guides Wenn die Heizung ausfällt und Kochen ohne Strom.

Der Kohlenmonoxid-Melder

Ein Rauchmelder warnt nach dem BfR nicht vor Kohlenmonoxid, das tun nur spezielle Kohlenmonoxid-Melder. Sie erkennen das Gas über einen eingebauten Sensor und lösen bei steigenden Konzentrationen Alarm aus. Das BBK rät, am besten geprüfte und zugelassene Kohlenmonoxid-Melder zu installieren. Diese lösen bei einer kritischen Konzentration Alarm aus.

Wer Risikogeräte besitzt, sollte nach dem BfR einen batteriebetriebenen Kohlenmonoxid-Melder in der Nähe des Geräts und im Schlafzimmer installieren, am besten an der Wand. Prüfen Sie die Funktion regelmäßig. Anders als für Rauchmelder gibt es für Kohlenmonoxid-Melder nach der Broschüre des BfR noch keine gesetzliche Pflicht.

Wenn der Melder Alarm gibt

Bei Alarm bringen Sie nach dem BfR sofort alle Personen im Haus nach draußen und rufen die Feuerwehr. Den Notruf erreichen Sie unter 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).

Bei Übelkeit oder Schwindel suchen Sie nach dem BfR ärztliche Hilfe. Kinder reagieren nach dem BfR sehr viel empfindlicher auf Kohlenmonoxid als Erwachsene und zeigen daher schneller Vergiftungssymptome.

Ein Rauchmelder ersetzt keinen Kohlenmonoxid-Melder

Ein Rauchmelder warnt nach dem BfR nicht vor Kohlenmonoxid. Ob Sie einen Kohlenmonoxid-Melder brauchen, hängt davon ab, ob Sie Risikogeräte wie eine Gastherme, einen Kamin oder einen Ofen haben. Das BfR empfiehlt einen batteriebetriebenen Melder allen, die Risikogeräte besitzen; dazu zählt es auch Holzkohlegrills. Unser Rat: Besitzen Sie keines dieser Risikogeräte, also kein Gasgerät, keinen Kamin oder Ofen, keinen Holzkohlegrill, keine Shisha und keine Pelletheizung, müssen Sie nichts kaufen.

Häufige Fragen

Riecht man Kohlenmonoxid?

Nein. Kohlenmonoxid ist nach dem BfR farb- und geruchlos. Man kann es nicht sehen, riechen, schmecken oder hören. Erste Anzeichen einer Vergiftung sind Übelkeit, Schwindel oder Kopfschmerzen. Warnen können nur spezielle Kohlenmonoxid-Melder.

Reicht es, beim Grillen in der Garage das Tor offen zu lassen?

Nein. Holzkohle- und Gasgrills sollten Sie nach dem BfR nicht in Innenräumen benutzen, auch nicht in der Garage. Zum Holzkohlegrill schreibt das BfR: Geöffnete Fenster oder Türen bieten keine Sicherheit. Selbst die Restwärme nach dem Grillen kann im Innenraum lebensgefährliche Vergiftungen verursachen.

Wo bringe ich den Kohlenmonoxid-Melder an?

Nach dem BfR in der Nähe des Geräts, das Kohlenmonoxid erzeugen kann, und im Schlafzimmer, am besten an der Wand. Prüfen Sie die Funktion regelmäßig. Das BBK rät zu geprüften und zugelassenen Meldern. Unser Rat: Beachten Sie zusätzlich die Anleitung des Herstellers.

Ist ein Kohlenmonoxid-Melder Pflicht?

Nach der Broschüre des BfR gibt es in allen Bundesländern eine Pflicht für Rauchmelder in privaten Räumen, für Kohlenmonoxid-Melder aber noch nicht. Empfohlen ist ein Kohlenmonoxid-Melder nach dem BfR für alle, die Risikogeräte wie Gasthermen, Kamine oder Öfen besitzen.

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