Abkochgebot für Trinkwasser: wer es anordnet und was zu tun ist
Ein Abkochgebot ordnet das Gesundheitsamt an. Wie Sie Wasser richtig abkochen, wofür Sie abgekochtes Wasser brauchen und wofür nicht. Nach dem UBA.
Von Tom Calder · Aktualisiert am 2. November 2026 · Nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Umgang mit Abweichungen nach Trinkwasserverordnung (Stand 11.02.2026, Anhang A.3 und A.4), § 63 der Trinkwasserverordnung und dem BBK-Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ (Stand 11/2025)
- Ein Abkochgebot ist nach dem Umweltbundesamt ausschließlich von behördlicher Seite anzuordnen, also vom Gesundheitsamt. Auch aufheben muss es das Gesundheitsamt.
- Lassen Sie das Wasser nach dem UBA einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Ein Wasserkocher ist dafür aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Abgekocht werden muss alles Wasser zum Trinken, zum Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Nahrungsmitteln, für Eiswürfel und zum Zähneputzen.
- Für die Toilettenspülung können Sie das Leitungswasser nach der Mustermitteilung des UBA ohne Einschränkungen nutzen.
- Achtung heißes Wasser: Es besteht Verbrühungsgefahr. Insbesondere Kinder sowie alte und kranke Menschen nehmen die hohe Temperatur nach dem UBA häufig nicht wahr.
Wer ein Abkochgebot anordnet
Ist eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch das Trinkwasser zu besorgen, ordnet nach § 63 der Trinkwasserverordnung das Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen an. Einschneidende Maßnahmen wie ein Abkochgebot sind nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes in Abstimmung mit dem Wasserversorger ausschließlich von behördlicher Seite anzuordnen, also vom Gesundheitsamt.
Geprüft wird ein Abkochgebot nach dem UBA zum Beispiel bei plausiblen Hinweisen auf eine fäkale Verunreinigung oder bei einer Häufung bestimmter Erkrankungen. Abkochen ist nach dem UBA eine seit langem bewährte und wirksame Desinfektionsmethode. Es wirkt sofort, sobald die Betroffenen informiert sind, weil in jedem Haushalt Wasser abgekocht werden kann.
Wie Sie davon erfahren
Die Verfügung und die Aufhebung eines Abkochgebots teilt das Gesundheitsamt nach dem UBA unverzüglich schriftlich dem Wasserversorger und den örtlichen Medien mit. Die Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren, gehört zu den Aufgaben des Wasserversorgers. In der Mustermitteilung an die Haushalte, die das UBA für Wasserversorger vorschlägt, heißt es: Bitte schalten Sie Ihr Radio an und achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Im Textvorschlag des UBA heißt es außerdem, man solle auch die Nachbarn über das Abkochgebot informieren, damit die Information sicher bei allen Betroffenen ankommt. Unser Rat: Halten Sie sich an die Mitteilung Ihres Gesundheitsamts oder Wasserversorgers. Sie geht diesen allgemeinen Hinweisen vor. Warum ein Radio ohne Steckdose in die Vorsorge gehört, steht im Guide Warum ein Radio in die Vorsorge gehört.
So kochen Sie richtig ab
Lassen Sie das Wasser nach dem UBA einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Für die meisten Zwecke warten Sie danach noch, bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.
Achtung heißes Wasser: Es besteht Verbrühungsgefahr. Insbesondere Kinder sowie alte und kranke Menschen nehmen nach dem UBA die hohe Temperatur häufig nicht wahr.
Wofür Sie abgekochtes Wasser brauchen
Abgekocht werden muss nach dem UBA alles Wasser, das Sie verwenden:
- zum Trinken
- zum Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln
- zur Herstellung von Eiswürfeln
- zum Zähneputzen
- zum Reinigen offener Wunden (so die Mustermitteilung des UBA)
Körperpflege und was ohne Abkochen geht
Zur Körperpflege sollte nach dem UBA zumindest bei Kleinkindern sowie kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden. Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten unter Umständen weitere Regeln. Fragen Sie danach Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.
Für die Toilettenspülung können Sie das Leitungswasser nach der Mustermitteilung des UBA ohne Einschränkungen nutzen. Für einige weitere Zwecke kann nach dem UBA im Ausnahmefall für einen kurzen Zeitraum auf das Abkochen verzichtet werden, auch wenn das mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann:
- Geschirrspülen in der Spülmaschine, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder das Gerät eine Hitzetrocknung hat
- Wäschewaschen in der Waschmaschine bei mindestens 40 °C
- Körperpflege und sonstige Reinigung, offene Wunden mit wasserundurchlässigen Pflastern abgedeckt
- Händewaschen: Eine ausreichende Händehygiene erreichen Sie durch intensive Anwendung von Seife
Wenn Abkochen nicht reicht
Bei stärkerer Trübung oder Verfärbung prüft das Gesundheitsamt nach dem UBA, ob es weitergehende Einschränkungen ausspricht, etwa „Nicht zum Trinken und Kochen verwenden“. In der Mustermitteilung des UBA für ein solches Verwendungsverbot heißt es: Es reicht nicht aus, das Leitungswasser abzukochen. Dann trinken Sie kein Leitungswasser und nehmen es auch nicht zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden. Zum Duschen, Baden, Waschen und für die Toilettenspülung können Sie es nach dieser Mitteilung nutzen. Gilt die strengere Einschränkung „Nicht zum Trinken, Kochen oder Waschen verwenden“, nutzen Sie das Wasser auch nicht zum Waschen. Maßgeblich ist die Mitteilung vor Ort.
Für solche Fälle hilft ein Wasservorrat. Er ist nach dem BBK wichtig, wenn kein Wasser mehr aus der Leitung kommt oder das Leitungswasser verschmutzt ist: idealerweise 2 Liter pro Person und Tag, davon 0,5 Liter zum Kochen. Wie Sie ihn anlegen, steht im Guide Wasservorrat anlegen.
Wann das Abkochgebot endet
Auch das Aufheben des Abkochgebots muss nach dem UBA durch das Gesundheitsamt erfolgen. Vorher ist nachzuweisen, dass die Grenzwerte und Anforderungen der Trinkwasserverordnung sicher eingehalten werden, in der Praxis unter anderem mit einwandfreien Analysebefunden an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Nach der Entwarnung bittet der Wasserversorger in der Mustermitteilung des UBA eindringlich, das Wasser vor der ersten Verwendung so lange laufen zu lassen, bis es kalt, farblos, klar und geruchlos aus dem Wasserhahn läuft. Stellen Sie danach noch anhaltende Auffälligkeiten fest, melden Sie diese umgehend dem Wasserversorger.
Unser Rat: Für ein Abkochgebot müssen Sie nichts kaufen. Nach dem UBA sind handelsübliche Wasserkocher gut geeignet. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Folgen Sie im Übrigen der Mitteilung Ihres Gesundheitsamts oder Wasserversorgers.
Häufige Fragen
Muss ich zum Duschen abkochen?
Nach dem UBA kann für die Körperpflege im Ausnahmefall für kurze Zeit auf das Abkochen verzichtet werden, auch wenn das mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Offene Wunden decken Sie mit wasserundurchlässigen Pflastern ab. Bei Kleinkindern sowie kranken oder immungeschwächten Personen sollte zur Körperpflege nach dem UBA abgekochtes und abgekühltes Wasser verwendet werden.
Reicht es, wenn der Wasserkocher einmal kocht?
Das UBA schreibt: einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Ein Wasserkocher ist dafür aus praktischen Gründen zu empfehlen. Wichtig ist, dass das Wasser sprudelnd kocht und danach langsam über mindestens 10 Minuten abkühlt.
Wie lange dauert ein Abkochgebot?
Das entscheidet das Gesundheitsamt. Es hebt das Abkochgebot erst auf, wenn nachgewiesen ist, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sicher eingehalten werden. Nach dem UBA dient das Abkochen vor allem zur Überbrückung, bis andere Maßnahmen wie Desinfektion, Spülung oder eine andere Wasserversorgung greifen.
Darf ich die Spülmaschine benutzen?
Nach dem UBA kann im Ausnahmefall für kurze Zeit auf das Abkochen verzichtet werden, wenn die Spülmaschine auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder eine Hitzetrocknung hat. Das kann mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein. Halten Sie sich an die Mitteilung Ihres Gesundheitsamts.