PreparedGermany
Sicher zu Hause

Brennstoffe zu Hause lagern: was Behörden und Feuerwehr sagen

Wie viel Benzin und Diesel in Keller und Garage dürfen, warum Gas nicht in den Keller gehört, was für Pellets gilt und wann Sie keinen Vorrat brauchen.

Von Tom Calder · Aktualisiert am 2. November 2026 · Nach der BBK-Broschüre „Stromausfall. Vorsorge und Selbsthilfe“ (Stand 2026), dem BBK-Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ (Stand 11/2025), der BBK-Seite „Vorsorge und Handeln bei Stromausfall“, der BfR-Checkliste zum Schutz vor Kohlenmonoxid, den Garagenvorschriften von Bayern (§ 17 GaStellV) und Nordrhein-Westfalen (§ 139 SBauVO) und dem Merkblatt 07 „Brandschutz im Wohnbereich“ der Feuerwehr Hamburg (2016)

Das Wichtigste
  • Brennstoffe brauchen Sie nur für Geräte, die Sie haben: Gas für den Campingkocher, Holz oder Briketts für den Kaminofen, Kraftstoff für einen Stromerzeuger. Die Checkliste des BBK nennt Brennstoffe für Koch- und Heizgelegenheit, aber keine Mengen.
  • Im Keller dürfen nach dem BBK beispielsweise maximal zehn Kilogramm Benzin bzw. 20 Kilogramm Diesel in dafür geeigneten Kanistern gelagert werden. Gas darf nicht in Kellern gelagert werden.
  • In Kleingaragen erlauben Bayern und Nordrhein-Westfalen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. Die Regeln der Länder unterscheiden sich.
  • Örtliche Regeln können strenger sein: In Hamburg ist nach dem Merkblatt der Feuerwehr die Lagerung von Kraftstoffen, Campinggaskartuschen und Gasflaschen in Boden-, Keller- und Abstellräumen verboten, außer Kraftstoff in Gerätetanks bis insgesamt 12 Liter.
  • Brennende flüssige Brennstoffe wie Öl oder Benzin dürfen nach dem BBK nicht mit Wasser gelöscht werden. Bei Feuer rufen Sie die Feuerwehr unter 112.

Was Sie lagern sollten und was nicht

Die Checkliste des BBK nennt Brennstoffe für die Kochgelegenheit, zum Beispiel Gas, und Brennstoffe für die Heizgelegenheit, aber keine Mengen. Wer einen Kamin oder Ofen hat, sollte nach dem BBK einen Vorrat an Kohle, Briketts oder Holz angelegt haben.

Unser Rat: Lagern Sie Brennstoff nur für Geräte, die Sie wirklich haben, und nur so viel, wie die Regeln an Ihrem Wohnort erlauben. Ohne Stromerzeuger brauchen Sie keinen Kanister Benzin oder Diesel. Für das Auto schreibt das BBK: Ein vollgetanktes Auto kann Ihnen bei Ausfall der Kraftstoffversorgung ermöglichen, auch über längere Strecken mobil zu bleiben.

Benzin und Diesel im Keller

Die BBK-Broschüre zum Stromausfall nennt ein Beispiel: Im Keller dürfen maximal zehn Kilogramm Benzin bzw. 20 Kilogramm Diesel in dafür geeigneten Kanistern gelagert werden. Ausführliche Hinweise gibt nach dem BBK die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 510), veröffentlicht von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Örtliche Regeln können strenger sein. In Hamburg ist nach dem Merkblatt der Feuerwehr die Lagerung von Kraftstoffen in Boden-, Keller- und Abstellräumen verboten. Ausgenommen ist dort Kraftstoff in Gerätetanks, etwa im Rasenmäher, solange insgesamt nicht mehr als 12 Liter gelagert werden. Unser Rat: Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer örtlichen Feuerwehr oder Bauaufsicht nach, was bei Ihnen gilt, und halten Sie sich an die strengere Regel.

Kraftstoff in der Garage

Für Garagen gelten die Vorschriften der Länder. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt dieselbe Regel: In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.

Für Mittel- und Großgaragen, etwa Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern, unterscheiden sich die beiden Länder: In Bayern dürfen dort brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden, in Nordrhein-Westfalen nicht. Was als Kleingarage gilt, regelt das jeweilige Land. Wohnen Sie in einem anderen Land, schauen Sie in dessen Garagenvorschriften oder fragen bei der Bauaufsicht nach.

Gas: Kartuschen und Flaschen

Gas darf nach dem BBK nicht in Kellern gelagert werden. In Hamburg ist nach dem Merkblatt der Feuerwehr auch die Lagerung von Campinggaskartuschen und Gasflaschen in Boden-, Keller- und Abstellräumen verboten. Brennbare Flüssigkeiten und Gase stellen nach dem Merkblatt eine sehr große Gefahr dar: Bei falscher Lagerung kann schon die Funkenbildung beim Betätigen des Lichtschalters oder eine brennende Zigarette eine Entzündung bewirken.

Mit einem Campingkocher mit Gaskartusche sollten Sie nach dem BBK nur im Freien kochen. Mehr zum sicheren Umgang mit Kocher und Kartuschen im Guide Campingkocher sicher nutzen.

Holz, Briketts und Pellets

Holz, Kohle und Briketts sind nach dem BBK der Vorrat für alle, die einen Kamin oder Ofen haben. Bei der Lagerung von Gegenständen und Hausrat in Boden-, Keller- und Abstellräumen ist nach der Feuerwehr Hamburg darauf zu achten, dass die Brandlast möglichst gering gehalten wird.

Für Holzpellets rät das BfR: so lagern, dass die Gase nicht in Räume entweichen können, in denen sich Menschen aufhalten, und Holzpellet-Lagerräume regelmäßig belüften. Mehr zu den Gefahren durch Kohlenmonoxid im Guide Kohlenmonoxid.

Wenn es brennt

Für den Notfall gilt es nach dem BBK, Löschmittel bereitzustellen, zum Beispiel Feuerlöscher, Wasserschlauch oder Löschdecke. Brennendes Küchenfett, Wachs oder flüssige Brennstoffe wie Öl oder Benzin dürfen aber nicht mit Wasser gelöscht werden, sondern nur mit Feuerlöschern oder Löschsprays der Brandklasse F. Durch verschütteten Kraftstoff beim Betanken und heiße Anlagenteile entsteht nach dem BBK Brandgefahr.

Löschen Sie einen Brand nach dem BBK nur, wenn Sie sich dabei nicht in Gefahr bringen, und rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Notruf: 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei). Mehr dazu im Guide Brandschutz zu Hause.

Kein Vorrat ohne Gerät

Unser Rat: Lagern Sie Brennstoff nur für Geräte, die Sie wirklich haben, und nur so viel, wie die Regeln an Ihrem Wohnort erlauben. Ohne Stromerzeuger brauchen Sie keinen Kraftstoffvorrat. Gas darf nach dem BBK nicht in Kellern gelagert werden. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihre örtliche Feuerwehr oder Bauaufsicht.

Häufige Fragen

Darf ich einen Benzinkanister im Keller lagern?

Das BBK nennt als Beispiel maximal zehn Kilogramm Benzin bzw. 20 Kilogramm Diesel in dafür geeigneten Kanistern im Keller. Örtliche Regeln können strenger sein: In Hamburg ist nach dem Merkblatt der Feuerwehr die Lagerung von Kraftstoffen in Keller-, Boden- und Abstellräumen verboten, außer Kraftstoff in Gerätetanks bis insgesamt 12 Liter. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Feuerwehr nach.

Wie viel Kraftstoff darf in die Garage?

In Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen in Kleingaragen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen gelten strengere Regeln. Andere Länder haben eigene Vorschriften.

Wohin mit Campinggaskartuschen?

Nicht in den Keller: Gas darf nach dem BBK nicht in Kellern gelagert werden. In Hamburg sind nach dem Merkblatt der Feuerwehr auch Boden- und Abstellräume ausgeschlossen. Wo Kartuschen bei Ihnen hingehören, sagen die Hinweise des Herstellers und Ihre örtliche Feuerwehr.

Brauche ich einen Kraftstoffvorrat für den Notfall?

Die Checkliste des BBK nennt Brennstoffe nur für Koch- und Heizgelegenheit. Unser Rat: Ohne Stromerzeuger brauchen Sie keinen Kanister. Ein vollgetanktes Auto hilft nach dem BBK, bei Ausfall der Kraftstoffversorgung mobil zu bleiben.

Weiterlesen