Pegelstände lesen: Messwert ist nicht Warnstufe
Was ein Pegelstand zeigt, was Meldestufen bedeuten, warum Pegeldaten ungeprüfte Rohdaten sind und wo Sie die amtlichen Hochwasserwarnungen Ihres Landes finden.
Von Tom Calder · Aktualisiert am 2. November 2026 · Nach den Nutzungsbedingungen von PEGELONLINE (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Stand 21.05.2024), den Seiten „Infos“ und „Developers“ des Länderübergreifenden Hochwasserportals, der Seite „Meldestufen“ des Hochwassernachrichtendienstes Bayern und dem BBK-Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ (Stand 11/2025)
- Ein Pegel misst den Wasserstand an einer Stelle eines Flusses. Die Zahl allein sagt nicht, ob Gefahr besteht: Das hängt vom Ort und von den Festlegungen des Bundeslandes ab.
- Ob ein Pegel als „Pegel mit Hochwasser“ gilt, hängt laut Länderübergreifendem Hochwasserportal von den Festlegungen des jeweiligen Landes ab. Für manche Pegel sind keine Meldestufen festgelegt.
- Pegeldaten im Netz sind nach dem Hochwasserportal ungeprüfte Rohdaten. Auch PEGELONLINE übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Aktualität.
- Unser Rat: Richten Sie sich nach den Hochwasserwarnungen der Länder und den amtlichen Warnungen über Warn-Apps und Radio. Das BBK sagt: Nehmen Sie amtliche Warnungen ernst.
- Bei Hochwasser rät das BBK: höher gelegene Bereiche oder Stockwerke aufsuchen und auf keinen Fall den Keller betreten.
Was ein Pegel misst
Ein Pegel ist eine Messstelle an einem Gewässer. Er zeigt den Wasserstand an genau dieser Stelle; den Verlauf über die Zeit zeigt eine Ganglinie. Die Pegel der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) stehen auf PEGELONLINE, das das ITZBund im Auftrag der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt betreibt; die Länder veröffentlichen eigene Pegel.
Das Länderübergreifende Hochwasserportal (LHP) wird gemeinsam von den deutschen Bundesländern betrieben. Jedes Land stellt dort laufend aktuelle Daten einer Auswahl von Hochwassermeldepegeln zur Verfügung, dazu eine Kurzinformation und gegebenenfalls Hochwasserwarnungen. Weitere Pegeldaten kommen von der WSV, dem Ruhrverband und Behörden der Nachbarländer.
Warum ein Messwert noch keine Warnung ist
Ein Wert sagt erst etwas, wenn man den Ort kennt. Das LHP schreibt: Wann und in welcher Größenordnung ein Pegel als „Pegel mit Hochwasser“ dargestellt wird, hängt von den Festlegungen des jeweiligen Bundeslandes ab.
Manche Pegel haben gar keine Einstufung. Für sie sind nach dem LHP keine Hochwassermeldestufen bzw. Grenzwerte definiert; sie werden daher ausschließlich ergänzend informativ dargestellt. Unser Rat: Vergleichen Sie einen Wert nie mit dem eines anderen Flusses oder Ortes, und lesen Sie aus einer steigenden Kurve allein keine Warnung heraus.
Meldestufen am Beispiel Bayern
Für Pegel mit Einstufung beschreiben die Länder das Ausmaß in Stufen. Der Hochwassernachrichtendienst Bayern nennt vier Meldestufen. Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen. Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. Andere Länder legen ihre Stufen selbst fest; schauen Sie auf die Seite Ihres Landes.
Rohdaten, keine Gewähr
Das LHP schreibt über seine Daten: Bei den bereitgestellten Daten handelt es sich um ungeprüfte Rohdaten. Für die Verfügbarkeit, Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Daten wird keine Gewähr übernommen.
Auch für PEGELONLINE übernehmen das ITZBund und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt keine Haftung und Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, die Genauigkeit, die Aktualität, die Zuverlässigkeit und die Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Unser Rat: Ein Pegelstand gibt einen guten Überblick, ist für sich allein aber keine Entscheidungsgrundlage.
Wo die amtlichen Warnungen stehen
Die Grundlagen für Hochwasserwarnungen regeln nach dem LHP die Hochwassermeldeordnungen der Bundesländer sowie die Hochwasseralarm- und Einsatzpläne der Kommunen. Hochwasserwarnungen bzw. -informationen können vom jeweiligen Bundesland für einzelne Flussgebiete, Flussabschnitte oder Verwaltungsbezirke veröffentlicht werden.
Im Internetangebot des jeweiligen Bundeslandes finden Sie nach dem LHP die vollständigen Hochwasserinformationen und weitere Pegelinformationen wie Meldestufen. In der amtlichen App „Meine Pegel“ mit rund 3000 Pegeln können Sie sich bei Über- oder Unterschreitung selbst gewählter Wasserstände und bei Hochwasserwarnungen per Push-Mitteilung benachrichtigen lassen.
Warnungen erhalten und richtig handeln
Das BBK schreibt: Die meisten Informationen erhalten Sie über Warn-Apps und Radio. In besonderen Gefahrenlagen wird zusätzlich über Sirenen und Handys gewarnt. Es rät, eine Warn-App herunterzuladen, zum Beispiel die Warn-App NINA, und amtliche Warnungen ernst zu nehmen. Mehr im Guide Warnungen erhalten.
Steigt das Wasser, gilt nach dem BBK: Bei Hochwasser, Starkregen, Sturz- oder Sturmfluten bieten höher gelegene Bereiche oder Stockwerke den besten Schutz. Betreten Sie auf keinen Fall den Keller. Wenn der Keller geflutet wird, können Sie die Tür nicht mehr von innen öffnen. Zudem besteht Gefahr, dass Sie einen tödlichen Stromschlag erleiden. Im Notfall: 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).
Unser Rat: Lesen Sie Pegelstände als Information, nicht als Warnung. Ob Hochwasser droht, sagen die Hochwasserwarnungen Ihres Landes und die amtlichen Warnungen über Warn-Apps und Radio. Dafür brauchen Sie kein Gerät zu kaufen: Eine Warn-App und ein Radio, das Sie schon haben, reichen.
Häufige Fragen
Ab welchem Pegelstand wird es gefährlich?
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Ob ein Pegel als „Pegel mit Hochwasser“ gilt, hängt nach dem Länderübergreifenden Hochwasserportal von den Festlegungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Schauen Sie auf die Meldestufen Ihres Pegels auf der Seite Ihres Landes.
Was bedeuten die Meldestufen 1 bis 4?
In Bayern etwa bedeutet Meldestufe 1 stellenweise kleinere Ausuferungen, Meldestufe 3 unter anderem einzelne überflutete bebaute Grundstücke oder Keller und Meldestufe 4 bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet. Andere Länder legen ihre Stufen selbst fest.
Kann ich mich auf die Werte im Internet verlassen?
Nur eingeschränkt. Das Länderübergreifende Hochwasserportal nennt seine Daten ungeprüfte Rohdaten ohne Gewähr, und auch PEGELONLINE übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Aktualität. Unser Rat: Richten Sie sich nach den amtlichen Warnungen.
Was tue ich, wenn das Wasser steigt?
Das BBK rät: Höher gelegene Bereiche oder Stockwerke bieten den besten Schutz. Betreten Sie auf keinen Fall den Keller, und meiden Sie Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen und Unterführungen. Im Notfall: 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).