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Gasgeruch in der Wohnung: was zu tun ist

Was bei Gasgeruch zu tun ist: lüften, keine Flammen und Schalter, Gas absperren, Nachbarn warnen, mit Abstand zum Haus anrufen. Nach Kreis und Netzbetreiber.

Von Tom Calder · Aktualisiert am 2. November 2026 · Nach der Selbstschutzinformation des Rheingau-Taunus-Kreises (Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst), dem Merkblatt „Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch“ der Stadtwerke Schweinfurt und dem BBK

Das Wichtigste
  • Riecht es in der Wohnung nach Gas, rät ein Netzbetreiber: Sofort alle Flammen löschen, sofort alle Fenster und Türen öffnen.
  • Kein offenes Feuer oder Licht, keine elektrischen Schalter betätigen, keine Stecker herausziehen, keine Klingel betätigen, nicht rauchen.
  • Schließen Sie die Absperreinrichtung am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung im Keller.
  • Verständigen Sie die Nachbarn, verlassen Sie das Gebäude und setzen Sie den Notruf außerhalb des Gefahrenbereichs ab, nicht in der Nähe des Gebäudes.
  • Kaufen müssen Sie nichts. Unser Rat: Wissen Sie, wo die Absperrung ist, und notieren Sie die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers.

Woher diese Hinweise kommen

Das BBK nennt Gasgeruch in seinem Ratgeber nicht eigens. Wir stützen uns deshalb auf zwei Stellen, die damit im Alltag zu tun haben: die Selbstschutzinformation des Rheingau-Taunus-Kreises in Hessen, herausgegeben von seinem Brand- und Katastrophenschutz, und das Merkblatt eines Gasnetzbetreibers, der Stadtwerke Schweinfurt in Bayern. Beide raten im Kern zu denselben Schritten.

Unser Rat: Suchen Sie die Hinweise und die Störungsnummer Ihres eigenen Gasnetzbetreibers heraus. Gilt bei Ihnen etwas anderes, folgen Sie seinen Hinweisen und den Anweisungen der Feuerwehr.

Lüften und Flammen löschen

Die Stadtwerke Schweinfurt schreiben: Wenn es in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus einmal nach Gas riechen sollte, sofort alle Flammen löschen und sofort alle Fenster und Türen öffnen. Der Rheingau-Taunus-Kreis nennt als ersten Punkt: Räume lüften.

Wird ein Gasausströmen im Keller vermutet, gilt nach den Stadtwerken: den Keller gut durchlüften und die übrigen Hausbewohner benachrichtigen.

Keine Funken

Räume, in denen sich Gasgeruch bemerkbar macht, betreten Sie nach den Stadtwerken Schweinfurt nicht mit offenem Licht. Dazu kommt: kein Streichholz oder Feuerzeug anzünden, keine elektrischen Schalter betätigen, keine elektrischen Stecker herausziehen, keine elektrische Klingel betätigen, nicht rauchen. Der Rheingau-Taunus-Kreis schreibt: Kein offenes Feuer oder Licht, keine elektrischen Schalter betätigen.

Unser Rat: Das gilt auch für den Lichtschalter, wenn es dunkel ist. Klopfen Sie bei Nachbarn, statt zu klingeln.

  • Kein offenes Feuer, kein Streichholz, kein Feuerzeug, nicht rauchen
  • Keine Lichtschalter und keine anderen elektrischen Schalter
  • Keine Stecker herausziehen
  • Keine elektrische Klingel

Das Gas absperren

Die Stadtwerke Schweinfurt raten: Sofort die Absperreinrichtungen am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtungen im Keller schließen. Beim Rheingau-Taunus-Kreis heißt der Punkt: Gashaupthahn schließen.

Unser Rat: Schauen Sie in ruhigen Zeiten nach, wo die Absperrung in Ihrem Haus sitzt. In einem Mehrfamilienhaus kann das der Keller sein. Fragen Sie im Zweifel Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter.

Raus, Bescheid geben, mit Abstand zum Gebäude anrufen

Das BBK schreibt allgemein: Wenn im Gebäude Gase, Dämpfe oder gefährliche Flüssigkeiten ausgetreten sind, verlassen Sie das Gebäude. Der Rheingau-Taunus-Kreis nennt: Nachbarn verständigen, nicht in der Nähe des Gebäudes telefonieren, Notruf außerhalb des Gefahrenbereichs absetzen.

Die Stadtwerke Schweinfurt bitten, sie umgehend zu informieren. Übertragen heißt das: Informieren Sie Ihren eigenen Netzbetreiber. Tritt Gasgeruch in Räumen auf, die nicht ohne weiteres zugänglich sind, rufen Sie zusätzlich die Polizei bzw. Feuerwehr, die sich Zutritt verschaffen dürfen. Die Notrufnummern sind 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).

Nach einem Schaden am Haus

Ist ein Gebäude beschädigt, etwa nach einer Explosion, nennt das BBK den Geruch von ausströmendem Gas oder ein verdächtiges Zischen als zusätzliche Gefahr. Benutzen Sie keine Streichhölzer oder Feuerzeuge, es könnten Gasleitungen zerstört sein. Brände können entstehen. Entfernen Sie sich unverzüglich. Mehr im Guide Schutz vor Druckwellen.

In ruhigen Zeiten vorbereiten

Auf der Checkliste des BBK steht eine Liste wichtiger Telefonnummern auf Papier. Unser Rat: Schreiben Sie die Störungsnummer Ihres Gasnetzbetreibers dazu. Klären Sie, wo die Absperrung sitzt, und sprechen Sie die Schritte mit allen im Haushalt durch, auch mit Kindern.

Wer mit Gas kocht oder heizt oder zusätzliche Geräte nutzt: Das BBK rät, innen nur Geräte zu nutzen, die für Innenräume zugelassen sind. Mehr zu Kohlenmonoxid, einer anderen Gefahr, im Guide Kohlenmonoxid.

Mit Abstand zum Gebäude anrufen

Der Rheingau-Taunus-Kreis schreibt: Nicht in der Nähe des Gebäudes telefonieren, Notruf außerhalb des Gefahrenbereichs absetzen. Vorher gilt: keine Flammen, keine elektrischen Schalter, Fenster und Türen öffnen. Notruf: 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).

Häufige Fragen

Darf ich bei Gasgeruch das Licht einschalten?

Nein. Die Stadtwerke Schweinfurt schreiben: keine elektrischen Schalter betätigen, keine elektrischen Stecker herausziehen, keine elektrische Klingel betätigen. Räume mit Gasgeruch betreten Sie nicht mit offenem Licht. Auch der Rheingau-Taunus-Kreis sagt: Keine elektrischen Schalter betätigen.

Wen rufe ich an, die Feuerwehr oder den Netzbetreiber?

Der Rheingau-Taunus-Kreis nennt: Notruf außerhalb des Gefahrenbereichs absetzen. Ein Netzbetreiber, die Stadtwerke Schweinfurt, bittet, ihn umgehend zu informieren, und rät, bei nicht zugänglichen Räumen zusätzlich Polizei bzw. Feuerwehr zu rufen. Notruf: 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).

Wo ist der Gashaupthahn?

Die Stadtwerke Schweinfurt nennen die Absperreinrichtung am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung im Keller. Unser Rat: Suchen Sie sie in ruhigen Zeiten und fragen Sie im Zweifel Ihre Hausverwaltung.

Darf ich mit dem Handy in der Wohnung telefonieren?

Nein. Der Rheingau-Taunus-Kreis schreibt: Nicht in der Nähe des Gebäudes telefonieren. Notruf außerhalb des Gefahrenbereichs absetzen.

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