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Sicher zu Hause

Wenn es brennt: die sechs Schritte des BBK

Was bei einem Feuer zu Hause zu tun ist, in den Worten des BBK: löschen nur ohne Gefahr, Tür zu, nie durch Rauch, Notruf 112, Nachbarn warnen.

Von Tom Calder · Aktualisiert am 2. November 2026 · Nach dem BBK-Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ (Stand 11/2025), der BBK-Seite „Schutz vor Explosionen“ und der Selbstschutzinformation des Rheingau-Taunus-Kreises (Brand- und Katastrophenschutz)

Das Wichtigste
  • Wenn bei Ihnen ein Feuer ausbricht, ist es nach dem BBK wichtig, schnell zu handeln.
  • Löschen Sie den Brand nur, wenn Sie sich dabei nicht in Gefahr bringen. Sonst verlassen Sie sofort den Raum und schließen die Tür.
  • Flüchten Sie niemals durch verrauchte Räume oder Treppenhäuser. Schon wenige Atemzüge Brandrauch sind lebensgefährlich.
  • Rufen Sie die Feuerwehr unter 112 und warnen Sie Ihre Nachbarschaft.
  • Es gilt immer: Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr.

Die sechs Schritte

Das BBK schreibt: Wenn bei Ihnen ein Feuer ausbricht, ist es wichtig, schnell zu handeln. Folgendes sollten Sie dabei beachten. Die Reihenfolge ist die des Ratgebers. Unser Rat: Lesen Sie die Schritte einmal mit allen im Haushalt durch, dann muss im Ernstfall niemand nachdenken.

  • 1. Löschen Sie den Brand nur, wenn Sie sich dabei nicht in Gefahr bringen.
  • 2. Verlassen Sie sofort den Raum, in dem es brennt, wenn Löschen nicht möglich ist. Schließen Sie, wenn möglich, die Fenster und beim Verlassen des Raumes die Tür.
  • 3. Warnen und helfen Sie Personen in Ihrem Haushalt.
  • 4. Verlassen Sie das Gebäude. Flüchten Sie niemals durch verrauchte Räume oder Treppenhäuser.
  • 5. Rufen Sie die Feuerwehr unter 112.
  • 6. Warnen Sie Ihre Nachbarschaft.

Löschen, aber nur ohne Gefahr

Mit Feuerlöschern können Sie nach dem BBK kleine Brände löschen. Sie können auch genutzt werden, wenn die Kleidung eines Menschen Feuer gefangen hat. Das BBK rät, sich mit diesen Geräten vertraut zu machen.

Wichtig in der Küche: Brennendes Küchenfett, Wachs oder flüssige Brennstoffe (wie Öl oder Benzin) dürfen nicht mit Wasser gelöscht werden, sondern nur mit Feuerlöschern oder Löschsprays der Brandklasse F. Wasser würde schlagartig verdampfen und so zu einer Fettexplosion führen. Ist Löschen nicht möglich, gilt Schritt 2: Raum verlassen.

Warum die Tür zu bleibt

Wenn Sie den Raum verlassen, schließen Sie, wenn möglich, die Fenster und beim Hinausgehen die Tür. Das BBK erklärt: Damit entziehen Sie dem Feuer Sauerstoff. Der Rauch kann sich dann auch nicht in den Flur ausbreiten.

Unser Rat: Das gilt auch, wenn Sie nur kurz Hilfe holen. Eine geschlossene Tür hält den Rauch von Ihrem Fluchtweg fern.

Nie durch Rauch

Das BBK schreibt: Flüchten Sie niemals durch verrauchte Räume oder Treppenhäuser. Schon wenige Atemzüge Brandrauch sind lebensgefährlich. Sollten die Fluchtwege verraucht sein, machen Sie sich lautstark an einem Fenster bemerkbar.

Der Rheingau-Taunus-Kreis, ein Landkreis in Hessen, nennt in seiner Selbstschutzinformation für den Fall, dass Sie vom Feuer eingeschlossen sind: vom Brandherd entfernen, Türen zwischen sich und dem Brandherd schließen, Türritzen abdichten, danach Fenster öffnen und um Hilfe rufen, winken, Notruf absetzen.

Der Notruf 112

Die Feuerwehr erreichen Sie unter 112, die Polizei unter 110. Das BBK nennt für den Notruf diese Angaben: Wo ist der Notfallort? Was ist passiert? Wer ruft an? Warten Sie auf Rückfragen.

Unser Rat: Schreiben Sie die Notrufnummern auf Ihre Liste wichtiger Telefonnummern auf Papier, die das BBK auf seiner Checkliste nennt, und zeigen Sie Kindern, wie man die 112 wählt. Mehr im Guide Notrufnummern.

So bereiten Sie sich vor

Das BBK schreibt: Rauchwarnmelder machen auf giftigen Rauch aufmerksam und sind grundsätzlich in allen Räumen außer Bad und Küche wichtig. Informieren Sie sich über Fluchtwege: zuhause, am Arbeitsplatz und auch in fremden Umgebungen.

Unser Rat: Gehen Sie einmal durch Ihre Wohnung und überlegen Sie, welcher Weg nach draußen führt und welcher zweite Weg bleibt, wenn der erste verraucht ist. Mehr zu Meldern und Löschern im Guide Brandschutz zu Hause, zu den Pflichten im Guide Rauchwarnmelderpflicht.

Ihr Leben geht vor

Das BBK schreibt: Es gilt immer: Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr. Flüchten Sie niemals durch verrauchte Räume oder Treppenhäuser. Schon wenige Atemzüge Brandrauch sind lebensgefährlich. Notruf: 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).

Häufige Fragen

Darf ich brennendes Fett mit Wasser löschen?

Nein. Nach dem BBK dürfen brennendes Küchenfett, Wachs oder flüssige Brennstoffe nicht mit Wasser gelöscht werden, sondern nur mit Feuerlöschern oder Löschsprays der Brandklasse F. Wasser würde schlagartig verdampfen und so zu einer Fettexplosion führen.

Was tue ich, wenn das Treppenhaus voller Rauch ist?

Nicht hindurchgehen. Das BBK schreibt: Sollten die Fluchtwege verraucht sein, machen Sie sich lautstark an einem Fenster bemerkbar. Der Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen nennt: vom Brandherd entfernen, Türen zwischen sich und dem Brandherd schließen, Türritzen abdichten, danach Fenster öffnen, um Hilfe rufen, winken, Notruf absetzen. Die Feuerwehr erreichen Sie unter 112.

Soll ich zuerst löschen oder zuerst die 112 anrufen?

Das BBK nennt als ersten Schritt: Löschen Sie den Brand nur, wenn Sie sich dabei nicht in Gefahr bringen. Geht das nicht, verlassen Sie den Raum, warnen die anderen, verlassen das Gebäude und rufen die Feuerwehr unter 112.

Muss ich einen Feuerlöscher kaufen?

Ein Feuerlöscher oder Löschspray steht auf der Checkliste des BBK unter Brandschutz. Unser Rat: Er ersetzt keinen der sechs Schritte. Wer einen hat, sollte sich nach dem BBK mit dem Gerät vertraut machen.

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