Taschenmesser und Multitools: was das Waffengesetz sagt
Ein Taschenmesser gehört nach dem BBK ins Notgepäck. Wo Sie es nicht führen dürfen, was für Einhandmesser gilt und wie Sie es nach dem Gesetz transportieren.
Von Tom Calder · Aktualisiert am 2. November 2026 · Nach dem Waffengesetz (§§ 42, 42a, 42b und 53 WaffG, Text auf gesetze-im-internet.de, gelesen am 2. November 2026), den Fragen und Antworten des Bundesministeriums des Innern zu den Waffengesetzänderungen 2024 und dem BBK-Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ (Stand 11/2025). Dieser Guide ist keine Rechtsberatung.
- Ein Taschenmesser steht im BBK-Ratgeber auf der Liste für das Notgepäck. Die Messerverbote der §§ 42, 42a und 42b WaffG betreffen das Führen, also das Messer außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums.
- Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klinge über 12 cm dürfen nach § 42a WaffG nicht geführt werden. Ausnahmen gelten für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und bei einem berechtigten Interesse.
- Auf Volksfesten, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenfernverkehr gilt seit dem 31. Oktober 2024 ein Verbot für alle Messer, auch für Taschenmesser.
- Ausgenommen ist unter anderem, wer ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert. Nicht zugriffsbereit ist es nach dem Bundesinnenministerium, wenn mehr als drei Handgriffe bis zum Zugriff nötig sind.
- Verstöße gegen diese Führverbote sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Länder können zusätzlich Waffen- und Messerverbotszonen einrichten.
Warum das Messer ins Notgepäck gehört
Der BBK-Ratgeber nennt für das Notgepäck, also den Rucksack für den Fall, dass Sie Ihr Zuhause verlassen müssen, ein Taschenmesser und einen Dosenöffner. Mehr dazu im Guide Notgepäck packen.
Unser Rat: Ein Taschenmesser oder Multitool, das Sie schon haben, reicht. Kaufen Sie dafür nichts Neues. Wichtiger ist, wie Sie das Messer einpacken, wenn Sie mit dem Notgepäck unterwegs sind. Darum geht es in diesem Guide.
Was „Führen“ heißt
Führen ist nach dem Bundesministerium des Innern (BMI) der waffenrechtliche Begriff für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe oder das Messer außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte. So steht es auch im Waffengesetz.
Ein Messer in der Küchenschublade oder im Notgepäck im Flur führen Sie also nicht. Die Führverbote unten gelten, sobald Sie mit dem Messer unterwegs sind. Das Verbot von Springmessern gilt dagegen auch zu Hause (siehe unten).
Einhandmesser und lange feststehende Klingen
Nach § 42a des Waffengesetzes ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Das Verbot gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und nicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse liegt nach dem Gesetz insbesondere vor, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Ob eine bestimmte Situation dazu zählt, sagt das Gesetz nicht im Einzelnen. Unser Rat: Verlassen Sie sich im Zweifel nicht darauf, sondern packen Sie ein Einhandmesser in ein verschlossenes Behältnis.
Ob Ihr Messer oder Multitool ein Einhandmesser ist, hängt nach dem Wortlaut davon ab, ob die Klinge einhändig feststellbar ist. Fragen Sie im Zweifel bei der Polizei oder Ihrer Waffenbehörde nach.
Volksfeste, Märkte und Veranstaltungen
Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf nach § 42 WaffG keine Messer führen. Das Verbot gilt nach dem BMI für alle Messer, unabhängig von der Klingenlänge, also auch für Taschenmesser.
Das Gesetz nennt Ausnahmen, unter anderem für Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, für Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder dem Sport, für Kundinnen und Kunden gastronomischer Betriebe und für Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck. Das Führen muss nach dem BMI mit dem Grund der Ausnahme zusammenhängen, etwa wenn der Weg zwischen Wohnung und Sport über das Festgelände führt.
Im Fernzug und Fernbus
In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs und in seitlich umschlossenen Einrichtungen des Fernverkehrs, insbesondere Gebäuden und Haltepunkten, ist es nach § 42b WaffG verboten, Messer zu führen. Es gelten unter anderem dieselben Ausnahmen wie bei Veranstaltungen, also auch für ein Messer, das nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert wird.
Nicht zugriffsbereit ist ein Messer nach dem BMI, wenn mehr als drei Handgriffe bis zum Zugriff erforderlich sind. Unser Rat: Packen Sie das Messer im Notgepäck in eine geschlossene Box tief im Rucksack, nicht in die Jackentasche oder ein Außenfach. Für Einhandmesser verlangt § 42a WaffG ohne berechtigtes Interesse zusätzlich ein verschlossenes Behältnis. Für den Nahverkehr können die Länder nach dem BMI eigene Verbotszonen einrichten.
Verbotszonen, Kontrollen und Bußgeld
Die Landesregierungen können nach dem BMI Waffen- und Messerverbotszonen einrichten, zum Beispiel an besonders kriminalitätsbelasteten Orten, auf Straßen und Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können, in bestimmten Jugend- und Bildungseinrichtungen und im öffentlichen Personennahverkehr. Welche Zonen es bei Ihnen gibt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder der Polizei.
Die Einhaltung der Verbotszonen kann nach dem BMI verdachtsunabhängig und stichprobenartig kontrolliert werden. Verstöße gegen die Messerverbote auf Veranstaltungen, in Verbotszonen, im Fernverkehr und gegen § 42a sind Ordnungswidrigkeiten. Sie können nach § 53 WaffG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Springmesser
Springmesser sind nach dem BMI verbotene Waffen. Ausgenommen sind nur Springmesser, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt, höchstens 8,5 cm aus dem Griff ragt und nicht zweiseitig geschliffen ist, und auch diese nur bei einem berechtigten Interesse, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder im Zusammenhang mit der Berufsausübung. Dass man ein Springmesser vielleicht einmal brauchen könnte, etwa zur Selbstverteidigung, reicht nach dem BMI nicht. Seit dem 31. Oktober 2024 gilt diese engere Regel. Verstöße gegen das Springmesserverbot sind nach dem BMI Straftaten. Die Frist, ein solches Messer straffrei abzugeben, lief bis zum 1. Oktober 2025.
Unser Rat: Für das Notgepäck brauchen Sie kein neues Messer. Wichtig ist, wie Sie es einpacken: Im Fernverkehr gilt das Verbot nach dem BMI für alle Messer, auch für Taschenmesser. Ausgenommen ist unter anderem, wer ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert, also mit mehr als drei Handgriffen bis zum Zugriff. Packen Sie es deshalb in eine geschlossene Box tief im Rucksack, ein Einhandmesser in ein verschlossenes Behältnis. Im Zweifel fragen Sie bei der Polizei nach.
Häufige Fragen
Darf ich ein Taschenmesser im Alltag dabeihaben?
§ 42a WaffG verbietet das Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klinge über 12 cm, mit Ausnahmen. Auf Volksfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen, im Fernverkehr und in Verbotszonen der Länder gilt das Verbot nach dem BMI aber für alle Messer, auch für Taschenmesser. Fragen Sie im Zweifel bei der Polizei nach.
Was heißt „nicht zugriffsbereit“?
Nach dem BMI wird ein Messer nicht zugriffsbereit befördert, wenn mehr als drei Handgriffe bis zum Zugriff erforderlich sind. Ein Messer in der Hosentasche ist also zugriffsbereit, eines in einer geschlossenen Box im Rucksack in der Regel nicht.
Darf ich mit dem Notgepäck samt Messer in den Fernzug?
§ 42b WaffG verbietet das Führen von Messern im Fernverkehr. Nach dem Wortlaut ist aber unter anderem ausgenommen, wer ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert. Unser Rat: Messer in eine geschlossene Box tief im Rucksack, ein Einhandmesser in ein verschlossenes Behältnis. Fragen Sie im Zweifel bei der Polizei nach.
Was kostet ein Verstoß?
Verstöße gegen die Führverbote für Messer sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 53 WaffG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen das Springmesserverbot sind nach dem BMI Straftaten.